Der strukturierte Qualitätsbericht
Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser zur Qualitätssicherung. Hierzu gehört auch ein strukturierter Qualitätsbericht, der alle zwei Jahre veröffentlicht werden muss, erstmals 2005 für das Jahr 2004.
Nach definierten Vorgaben enthält der Bericht Informationen über den Stand der Qualitätssicherung einer Einrichtung und über Art und Anzahl der erbrachten Leistungen. Ziel ist es, der Öffentlichkeit den Vergleich von Krankenhäusern zu ermöglichen und Transparenz zu schaffen. Der strukturierte Qualitätsbericht muss von den gesetzlichen Krankenkassen im Internet veröffentlicht werden.
Die Sana Kliniken Bad Wildbad bieten Ihnen die bisherigen Qualitätsberichte zur Ansicht und zum Herunterladen an.
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